Realschule Strünkede

Städtische Realschule für Jungen und Mädchen mit bilingualem Zweig

Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht

Information zur Durchführung des konfessionell-kooperativem Religionsunterrichts an der Realschule Strünkede

Seit dem Schuljahr 2018/19 besteht in NRW die Möglichkeit, den Religionsunterricht in einzelnen Klassenstufen konfessionell-kooperativ zu erteilen. Hierzu gibt es eine verbindliche Rahmenvereinbarung zwischen der westfälischen, lippischen und rheinischen Landeskirche.

An unserer Schule wird der Religionsunterricht in den Klassenstufen 5 und 6 konfessionell-kooperativ erteilt.

Bei der Gestaltung des Religionsunterrichts arbeiten die evangelischen und die katholischen Lehrkräfte als Team eng zusammen. Sie greifen hierbei auf einen Unterrichtsplan zurück, der sowohl den Vorgaben des evangelischen als auch denen des katholischen Bildungsplans entspricht. Deshalb ist dieser konfessionell-kooperativ erteilte Unterricht konfessioneller Religionsunterricht. Innerhalb des Zeitraums, in dem der Religionsunterricht konfessionell-kooperativ erteilt wird, erfolgt ein verbindlicher Wechsel der Lehrkraft.

Dabei werden zeitlich gleiche Unterrichtsanteile für beide Konfessionen angestrebt. Aus inhaltlichen und rechtlichen Gründen ist für die Zeugnisnote bzw. die Halbjahresinformation die Lehrkraft, die den Unterricht erteilt hat, maßgeblich. Die kooperierenden Lehrkräfte sind gehalten, zum Ende des Schuljahres eine einvernehmliche Zeugnisnote zu erteilen. Im Zeugnis erscheint als Bemerkung zur Religionsnote folgender Satz: „Der Religionsunterricht wurde konfessionell-kooperativ erteilt.“

Die Ziele der konfessionellen Kooperation im Religionsunterricht sind:

Falls Kinder nicht am konfessionell-kooperativen Unterricht teilnehmen sollen , können sie auf Antrag der Eltern am Unterricht Praktische Philosophie im Rahmen der dort möglichen Plätze teilnehmen. Hierzu muss eine entsprechende schriftliche Mitteilung an die Schule gegeben werden.

Sollten Sie Fragen zu dieser Form der Kooperation der beiden Konfessionen im Religionsunterricht haben, wenden Sie sich bitte an die Religionslehrerin bzw. den Religionslehrer Ihres Kindes.